Das Förderprogramm “Transfermaßnahmen” unterstützt aktiv Unternehmen in Baden-Württemberg, die aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen vor der Herausforderung stehen, ihre Mitarbeiter in Transfer-Gesellschaften zu überführen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitnehmer durch Weiterbildungsmaßnahmen an der TIW Akademie zu stärken und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Förderberechtigte: Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die aufgrund von betrieblichen Veränderungen gezwungen sind, Arbeitsverhältnisse zu beenden.
Gefördert werden Maßnahmen für Arbeitnehmer, die sich in der Übergangsphase zur Überleitung in eine Transfer-Gesellschaft befinden.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
- Das Förderprogramm sieht vor, bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten zu übernehmen, wobei der maximale Zuschuss pro Arbeitnehmer bei 2.500 Euro liegt.
- Die verbleibenden Kosten werden vom Unternehmen getragen, um die volle Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme zu sichern.
Förderfähige Kurse
- An der TIW Akademie angebotene Kurse, unabhängig von ihrer Dauer, sind förderfähig.
- Die Kurse sollen dazu beitragen, die beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer zu erweitern und ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Der betroffene Arbeitnehmer muss sich nach Bekanntgabe des Endes des Arbeitsverhältnisses und vor der Überleitung in die Transfer-Gesellschaft arbeitsuchend melden.
- Eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und die Vereinbarung eines Transfersozialplans sind erforderlich.
- Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch einen zugelassenen Träger.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
- Unternehmen müssen den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit einreichen.
- Die notwendigen Antragsformulare und weiterführende Informationen sind auf der Webseite der Agentur für Arbeit verfügbar.
Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?
- Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme hat das Unternehmen bis zu drei Monate Zeit, um bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Auszahlung der Zuschüsse zu stellen.
- Die Auszahlung erfolgt auf Basis der eingereichten Nachweise und der tatsächlich entstandenen Kosten.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 50% der Kurskosten, maximal 2.500 € pro Teilnehmer.
- Förderberechtigte: Unternehmen mit betroffenen Arbeitnehmern in Restrukturierung.
- Förderfähige Kurse: Alle Kurse an der TIW Akademie.
- Voraussetzungen: Arbeitsuchendmeldung, Beratung durch die Agentur für Arbeit, Vereinbarung eines Transfersozialplans, Durchführung durch einen zugelassenen Träger.
- Antragstellung: Vor Kursbeginn bei der Agentur für Arbeit.
- Abrechnung: Innerhalb von drei Monaten nach Kursende.