Baden-Württemberg – Förderprogramm Fachkurse

11. November 2023

Baden-Württemberg unterstützt deine berufliche Fortbildung mit dem Förderprogramm Fachkurse. Dieses Programm, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds, zielt darauf ab, überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung finanziell zu unterstützen.

Förderberechtigte: Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Das Programm richtet sich an Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger und Beschäftigte aus Unternehmen in Baden-Württemberg. Besonders gefördert werden Personen ab 55 Jahren und Teilnehmende ohne Berufsabschluss. Nicht förderberechtigt sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Transfergesellschaften.

Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?

Die Förderung variiert je nach deinem Profil:

  • 30% der Teilnahmegebühren für die meisten Teilnehmenden.
  • 70% für Personen ab 55 Jahren oder ohne Berufsabschluss. Die maximale Teilnahmegebühr pro Kurs darf 6.000 Euro nicht überschreiten.

Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?

Die Fachkurse müssen berufsbezogene Kenntnisse und Kompetenzen erweitern. Dein Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. der Unternehmenssitz muss in Baden-Württemberg liegen. Der Kurs muss zwischen 8 und 160 Unterrichtseinheiten umfassen, wobei eine Einheit mindestens 45 Minuten lang sein sollte.

Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?

Du beantragst die Förderung über den Bildungsträger, bei dem du den Lehrgang besuchst. Informiere dich über die genauen Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung in der Förderdatenbank.

Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?

Die genauen Details zur Abrechnung der Förderung erhältst du beim Bildungsträger. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach Abschluss des Lehrgangs und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 70% der Teilnahmegebühren, maximal 6.000 Euro pro Kurs.
  • Förderberechtigte: Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige, Wiedereinsteiger, Beschäftigte aus Unternehmen in Baden-Württemberg.
  • Förderfähige Kurse: Alle IHK-Zertifikatslehrgänge.
  • Voraussetzungen: Kurse zur beruflichen Kenntniserweiterung, Wohn- oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg, Kursdauer und -kosten.
  • Antragstellung: Über den Bildungsträger des Lehrgangs.
  • Abrechnung: Nach Abschluss des Kurses und Vorlage der erforderlichen Nachweise.
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