In Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, Ihre berufliche Zukunft durch Weiterbildung zu stärken und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der QualiScheck, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds, macht dies möglich.
Förderberechtigte: Wer kann von “QualiScheck” profitieren?
Gefördert werden abhängig Beschäftigte, die weder eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren noch im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Eine Weiterbildung kann pro Kalenderjahr und Teilnehmer mit 60 Prozent (maximal bis zu einem Betrag von 1.500 € Euro) gefördert werden.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Die Antragsstellung muss mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme stattgefunden haben.
- Eine Anmeldung zum Kurs darf noch nicht erfolgt sein.
- Die Beschäftigten müssen in Rheinland-Pfalz wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers liegt in Rheinland-Pfalz.
- Die Weiterbildungskosten dürfen nicht unter 100 € liegen.
- Die Weiterbildung muss abgeschlossen werden.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids möglich.
Abrechnung: Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Als Nachweis ist das Teilnahmezertifikat, das Ihnen vom Weiterbildungsträger ausgestellt wurde, im EDV-Begleitsystem hochzuladen. Nach der Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung erhalten Sie einen Schlussbescheid, und es erfolgt die Erstattung des Förderbetrags auf Ihr Bankkonto.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten oder maximal 1.500 € pro Teilnehmer und Kalenderjahr.
- Förderberechtigte: Abhängig Beschäftigte, die weder eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren noch im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
- Förderfähige Kurse: Alle berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, die vom TIW angeboten werden und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen.
- Voraussetzungen: Antragsstellung mindestens einen Monat vor Kursbeginn, Teilnahmezertifikat und Rechnung einreichen.
- Antragstellung: Über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus, vor Kursanmeldung.
- Abrechnung: Erstattung nach Prüfung des Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem, mit Hochladen des Teilnahmezertifikats.