Förderprogramme

Rheinland-Pfalz – QualiScheck

In Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit, Ihre berufliche Zukunft durch Weiterbildung zu stärken und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der QualiScheck, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds, macht dies möglich.

Förderberechtigte: Wer kann von “QualiScheck” profitieren?

Gefördert werden abhängig Beschäftigte, die weder eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren noch im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.

Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?

Eine Weiterbildung kann pro Kalenderjahr und Teilnehmer mit 60 Prozent (maximal bis zu einem Betrag von 1.500 € Euro) gefördert werden.

Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?

  • Die Antragsstellung muss mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme stattgefunden haben.
  • Eine Anmeldung zum Kurs darf noch nicht erfolgt sein.
  • Die Beschäftigten müssen in Rheinland-Pfalz wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers liegt in Rheinland-Pfalz.
  • Die Weiterbildungskosten dürfen nicht unter 100 € liegen.
  • Die Weiterbildung muss abgeschlossen werden.

Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?

Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids möglich.

Abrechnung: Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung?

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Als Nachweis ist das Teilnahmezertifikat, das Ihnen vom Weiterbildungsträger ausgestellt wurde, im EDV-Begleitsystem hochzuladen. Nach der Prüfung Ihres Antrags auf Kostenerstattung erhalten Sie einen Schlussbescheid, und es erfolgt die Erstattung des Förderbetrags auf Ihr Bankkonto.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten oder maximal 1.500 € pro Teilnehmer und Kalenderjahr.
  • Förderberechtigte: Abhängig Beschäftigte, die weder eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren noch im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
  • Förderfähige Kurse: Alle berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, die vom TIW angeboten werden und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen.
  • Voraussetzungen: Antragsstellung mindestens einen Monat vor Kursbeginn, Teilnahmezertifikat und Rechnung einreichen.
  • Antragstellung: Über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus, vor Kursanmeldung.
  • Abrechnung: Erstattung nach Prüfung des Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem, mit Hochladen des Teilnahmezertifikats.

Das Wichtigste auf einen Blick

Maximale Förderhöhe

60% bzw. 1.500€

Zielgruppe

Beschäftige, die ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Oder Arbeitgeber deren Sitz in Rheinland-Pfalz ist.

Förderfähige Kurse

Alle berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen, die vom TIW angeboten werden. Diese müssen dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeiten in einem Beruf dienen.

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