Förderprogramme

Nordrhein-Westfalen – Bildungscheck individuell

Der Bildungsscheck NRW bietet allen Personen, insbesondere Beschäftigten und Berufsrückkehrern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die Möglichkeit, ihre Weiterbildung finanziell fördern zu lassen und ihre beruflichen Qualifikationen zu erweitern. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Förderberechtigte: Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?

Personen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, sind berechtigt, den Bildungsscheck NRW zu beantragen.

Förderhöhe: Wie viel Unterstützung ist möglich?

Beschäftigte können einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Ausgaben erhalten, jedoch maximal 500 €. Jede Person kann innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck im individuellen Zugang beantragen.

Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?

  • Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
  • Die Fortbildung muss der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen (nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen) darf maximal 40.000 € betragen, wenn die Person alleinstehend oder einzeln veranlagt ist. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 €.
  • Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen, d.h., dem Datum der Bildungsscheckausstellung.

Antragstellung: Wie beantrage ich den Bildungsscheck?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Dazu zählen beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke in verschiedenen Regionen. Diese Beratungsstellen informieren zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und beraten Betriebe hinsichtlich des Qualifizierungsbedarfs ihrer Mitarbeiter. Bitte beachte, dass du den Bildungsscheck individuell noch vor der Kursanmeldung einreichen musst.

Abrechnung: Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung?

Bei der Anmeldung zum Kurs bei der TIW gibst du an, dass du einen Bildungsscheck NRW besitzt. Dieser wird dann mit den Kursgebühren verrechnet.

Die Richtlinien und weitere Informationen findest du hier: Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen. Zudem kannst du eine wohnortnahe Beratungsstelle über unsere Beratungsstellensuche finden.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 50% der Ausgaben oder maximal 500 €.
  • Förderberechtigte: Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrer.
  • Förderfähige Kurse: Alle Kurse beim TIW, unabhängig von der Kursdauer.
  • Voraussetzungen: Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, berufliche Qualifizierung oder Schlüsselkompetenzen vermitteln, zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000 € (alleinstehend) oder 80.000 € (gemeinsam veranlagt), Kursbeginn nach der Bildungsscheckberatung.
  • Antragstellung: Über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vor Kursanmeldung.
  • Abrechnung: Verrechnung des Bildungsschecks mit den Kursgebühren bei Anmeldung zum Kurs.

Das Wichtigste auf einen Blick

Maximale Förderhöhe

50% bzw. maximal 500€

Zielgruppe

Alle Personen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und ihren Wohnsitz in NRW haben. Dies betrifft sowohl Beschäftigte als auch Berufsrückkehrende.

Förderfähige Kurse

Alle Kurse beim TIW sind förderbar.

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