Im Rahmen des von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Projekts “Hamburger Weiterbildungsbonus Plus” bietet sich für Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, Weiterbildungen finanziell unterstützen zu lassen. Die TIW Akademie ist stolz, Teil dieses Programms zu sein und dir erstklassige Kurse anzubieten.
Förderberechtigte: Wer kann den Hamburger Weiterbildungsbonus Plus in Anspruch nehmen?
Du bist förderberechtigt, wenn du als Privatperson oder Unternehmen in Hamburg wohnst oder arbeitest. Das Programm richtet sich an Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (mindestens 15 Stunden pro Woche), Selbstständige und kleine Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Arbeitnehmer und Selbstständige können eine Förderung von bis zu 50% der Kurskosten, maximal jedoch 750 €, in Anspruch nehmen. Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter beziehen, können sogar bis zu 100% der Kosten erstattet bekommen.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
Um förderfähig zu sein, musst du in Hamburg wohnen oder arbeiten. Selbstständige sollten ihre Existenzgründung abgeschlossen haben und die Tätigkeit hauptberuflich ausführen. Wichtig ist, dass die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfasst.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Die Förderung muss mindestens vier Wochen vor dem Kursstart beantragt werden. Du kannst deinen Antrag ausschließlich online über das Serviceportal der zwei P PLAN: PERSONAL GmbH stellen.
Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an die TIW Akademie. Du erhältst ein Dokument, das die Höhe der Förderung ausweist.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 50% der Kurskosten oder maximal 750 € (ohne MwSt) pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme.
- Förderberechtigte: Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen in Hamburg.
- Förderfähige Kurse: Alle Kurse bei der TIW Akademie, die mindestens acht Stunden umfassen.
- Voraussetzungen: Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder hauptberufliche Selbstständigkeit. Die Weiterbildung muss mindestens acht Stunden umfassen.
- Antragstellung: Online-Antrag mindestens vier Wochen vor Kursbeginn über das Serviceportal der zwei P PLAN: PERSONAL GmbH.
- Abrechnung: Direkte Überweisung der Förderung an die TIW Akademie.