Förderprogramme

Saarland – Kompetenz durch Weiterbildung

Das Saarland unterstützt die Weiterbildung von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Das Ziel dieses Programms ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMUs zu stärken. Das Programm wird mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds durchgeführt.

Förderberechtigte: Wer kann von “Kompetenz durch Weiterbildung” profitieren?

Gefördert werden Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), die ihren Sitz im Saarland haben.

Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?

Pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent, jedoch maximal 2.000 Euro (ohne MwSt.) gewährt werden.

Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?

  • Das Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter beschäftigt ist, muss seinen Sitz im Saarland haben und der EU-Definition von KMU entsprechen.
  • Der Beihilfebetrag muss mindestens 100 Euro betragen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss bei einem qualifizierten, externen Weiterbildungsträger absolviert werden und für alle Interessierten zugänglich sein.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme sollte Inhalte vermitteln, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen anwendbar sind und zur Vertiefung oder Erweiterung der vorhandenen Kenntnisse beitragen.
  • Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses muss spätestens drei Arbeitstage vor Beginn des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.

Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?

Vor der Antragstellung ist eine einmalige Registrierung des Unternehmens auf der KdW-Website erforderlich. Das Registrierungsformular (PDF) muss per E-Mail und im Original ausgedruckt und unterschrieben an die Servicestelle gesendet werden.

Sobald die KMU-Kriterien erfüllt sind, erhält das Unternehmen ein individualisiertes Antragsformular per E-Mail. Dieses muss mindestens drei Arbeitstage vor Beginn des Seminars ausgefüllt und sowohl per E-Mail als auch im Original per Post an die KdW-Servicestelle gesendet werden. Für jeden Seminarbesuch und Teilnehmer muss ein eigener Förderantrag gestellt werden.

Nach Erfüllung aller Antragskriterien erhält das Unternehmen eine schriftliche Förderzusage von der Servicestelle.

Abrechnung: Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung?

Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme muss das KMU der Servicestelle innerhalb von drei Monaten folgende Unterlagen vorlegen: eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung (nach vorgegebenem Muster), die Rechnung (beides im Original) und einen geeigneten Zahlungsnachweis. Die Servicestelle überweist dann die Förderung an das KMU.

Für eine Beratung zur Förderung steht die FITT gGmbH zur Verfügung:

FITT gGmbH – KdW-Servicestelle

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 50% der Ausgaben oder maximal 2.000 € (ohne MwSt) pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme.
  • Förderberechtigte: Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz im Saarland (bis zu 250 Mitarbeiter, ausgenommen der Öffentliche Dienst).
  • Förderfähige Kurse: Alle Kurse beim TIW, unabhängig von der Kursdauer.
  • Voraussetzungen: Das Unternehmen muss im Saarland ansässig sein und der EU-Definition von KMU entsprechen. Der Beihilfebetrag muss mindestens 100 Euro betragen. Die Weiterbildung sollte beruflich anwendbare Inhalte vermitteln und zur Vertiefung oder Erweiterung vorhandener Kenntnisse beitragen.
  • Antragstellung: Vor der Anmeldung zum Kurs muss eine Registrierung des Unternehmens auf der KdW-Website erfolgen. Ein individualisiertes Antragsformular ist mindestens drei Arbeitstage vor Kursbeginn einzureichen.
  • Abrechnung: Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme müssen eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die Rechnung (beides im Original), und ein geeigneter Zahlungsnachweis innerhalb von drei Monaten bei der Servicestelle eingereicht werden. Die Servicestelle überweist die Förderung an das KMU.

Das Wichtigste auf einen Blick

Maximale Förderhöhe

50% bzw. 2.000€

Zielgruppe

Beschäftige, die in einem kleinen oder mittleren Unternehmen mit Sitz in Saarland tätigt sind.

Förderfähige Kurse

Alle Kurse des TIW sind förderfähig.

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