Der sächsische Meisterbonus ist eine finanzielle Anerkennung für Absolventen, die erfolgreich IHK-Aufstiegsfortbildungen abgeschlossen haben. Sachsen würdigt damit das Engagement und die Leistung dieser Absolventen und unterstützt ihre berufliche Weiterentwicklung.
Förderberechtigte: Wer kann den Meisterbonus in Anspruch nehmen?
Der Meisterbonus wird an Absolventen von gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildungen vergeben, die den Titel eines Handwerksmeisters, Industriemeisters oder Fachmeisters erworben haben und in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Sachsen gewährt jedem erfolgreichen Absolventen eines IHK-Aufstiegsfortbildungsabschlusses einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Die Meisterprüfung muss von einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet werden.
- Der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des Prüfungsergebnisses muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
- In Ausnahmefällen, wenn die obigen Bedingungen nicht erfüllt sind, können Absolventen gefördert werden, deren Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister zum Zeitpunkt der Antragstellung in Sachsen liegt.
- Es darf keine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder erhalten werden.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Die Antragsstellung kann bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) laufend erfolgen, vorausgesetzt, der Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung liegt nicht länger als ein Jahr zurück.
Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?
Die SAB überweist den Meisterbonus an die antragstellenden Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, die ihn dann an die erfolgreichen Absolventen weitergeben. Die Übergabe erfolgt in einem würdevollen Rahmen, zum Beispiel im Rahmen einer Meisterfeier.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: 2.000 € für erfolgreiche Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen in Sachsen.
- Förderberechtigte: Absolventen von gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildungen mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen.
- Voraussetzungen: Meisterprüfung in Sachsen, Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen, keine gleichartige Förderung in anderen Bundesländern.
- Antragstellung: Laufend bei der Sächsischen Aufbaubank, wenn die Prüfungsfeststellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
- Abrechnung: Der Bonus wird an die zuständigen Kammern ausgezahlt und in einem angemessenen Rahmen an die Absolventen übergeben.