Der A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert die Teilnahme von Erwerbstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen durch finanzielle Zuschüsse. Dieses Programm nutzt Mittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), um einen Teil der Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildungen zu übernehmen.
Förderberechtigte: Wer kann vom “A3 Weiterbildungsbonus” profitieren?
Folgende Gruppen sind förderberechtigt:
- Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.
- Auszubildende können nur für Weiterbildungsinhalte gefördert werden, die nicht Bestandteil ihrer Ausbildung sind.
- Erwerbstätige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit, darunter Selbstständige und Freiberufler.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Der A3 Weiterbildungsbonus unterstützt bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, jedoch maximal 3.750 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten tragen die Arbeitgeber. Freiberuflich Tätige müssen den entsprechenden Arbeitgeberanteil selbst übernehmen.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs gestellt werden.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann genehmigt werden.
- Es werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert, die mindestens 16 Zeitstunden dauern.
- Erwerbstätige im Arbeitsverhältnis müssen in Schleswig-Holstein arbeiten.
- Erwerbstätige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit müssen ihren Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein haben.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Der Antrag kann online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein gestellt werden, spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Falls der Lehrgang an einem Wochenende oder Feiertag beginnt, verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangehenden Arbeitstag (Montag bis Freitag).
Abrechnung: Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung?
Nach Abschluss des Lehrgangs begleicht der Teilnehmer die Kosten beim Bildungsträger und reicht anschließend einen Antrag auf Auszahlung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ein.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 40 Prozent der Seminarkosten oder maximal 3.750 € pro Antragsteller und Kalenderjahr.
- Förderberechtigte: Erwerbstätige in Schleswig-Holstein, einschließlich Auszubildender, Selbstständiger und Freiberufler.
- Förderfähige Kurse: Alle Kurse beim TIW.
- Voraussetzungen: Antrag mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, beruflich relevante Seminare ab 16 Zeitstunden.
- Antragstellung: Online im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein.
- Abrechnung: Erstattung nach Prüfung des Antrags bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.