Förderprogramme

Bayern – Meisterbonus

Das bayerische Förderprogramm “Meisterbonus” dient der Anerkennung und Unterstützung von Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen. Im Rahmen dieser Informationsseite erfährst du, wer förderberechtigt ist, wie hoch die mögliche Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Förderung zu beantragen, wie die Abrechnung erfolgt, und erhältst eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Förderberechtigte: Wer kann den Meisterbonus beantragen?

Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren Beschäftigungsort im Freistaat Bayern haben und einen förderungsfähigen Fortbildungsabschluss erlangt haben. Bei den Fortbildungen, die gefördert werden, muss es sich um eine berufliche IHK-Aufstiegsfortbildung handeln, die erfolgreich im Freistaat Bayern abgelegt wurde. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Fortbildung nicht von einer zuständigen Stelle in Bayern abgenommen werden kann.

Förderhöhe: Wie viel Unterstützung ist möglich?

Beim erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einer gleichwertigen Aufstiegsfortbildung nach dem 31.05.2019 kann der Freistaat Bayern einen Bonus von 3.000 Euro gewähren. Ein Rechtsanspruch auf den Bonus besteht jedoch nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel handelt.

Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?

Im Rahmen der Förderung durch den Meisterbonus muss ein erfolgreicher Abschluss einer IHK-Aufstiegsfortbildung vorliegen. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt sein. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen. Die erforderlichen Nachweise sind zu erbringen.

Antragstellung: Wie beantrage ich den Meisterbonus?

Die Absolventen aus Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben. Zuständig sind je nach Abschluss u.a. Stellen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, die auch für Rückfragen zur Auszahlung des Meisterbonus zur Verfügung stehen.

Abrechnung: Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern. Die Richtlinien und weitere Informationen sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 3.000 Euro.
  • Förderberechtigte: Personen mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern, die eine förderungsfähige IHK-Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss vor einer zuständigen Stelle in Bayern, Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern.
  • Beantragung: Absolventen werden von den zuständigen Stellen zur Antragstellung angeschrieben.
  • Abwicklung: Auszahlung erfolgt zweimal jährlich nach bestandener Prüfung.

Das Wichtigste auf einen Blick

Maximale Förderhöhe

3000€

Zielgruppe

Absolventen von IHK-Aufstiegsfortbildungen

Förderfähige Kurse

Prüfungen für den Meistertitel oder äquivalente staatlich anerkannte Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen.

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