Der saarländische Aufstiegsbonus ist eine finanzielle Anerkennung für Absolventen, die erfolgreich Meister- und Fortbildungsprüfungen abgelegt haben. Dieser Meisterbonus des Saarlands honoriert die Bemühungen und das Engagement der Weiterbildungsabsolventen und stellt eine Unterstützung für ihre berufliche Entwicklung dar.
Förderberechtigte: Wer kann den Aufstiegsbonus in Anspruch nehmen?
Der Aufstiegsbonus wird an Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich vergeben, die in Saarland wohnen oder in diesem Bundesland beschäftigt sind.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Der erfolgreiche Abschluss einer Aufstiegsfortbildung im Saarland kann einen Meisterbonus von 1.000 € auslösen.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Der Abschluss der Aufstiegsfortbildung muss auf dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) auf Niveau 6 oder 7 sein. Die Fortbildungen zum Technischen Betriebswirt, Betriebswirt, Meister, Fachwirt, Industrietechniker, Fachkaufmann oder Berufspädagogen beim TIW entsprechen diesem Bachelor- oder Master-Niveau.
- Der Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz muss bei der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
- Die Prüfung muss vor der IHK oder HWK im Saarland abgelegt werden, es sei denn, die jeweilige Prüfung wird dort nicht angeboten.
- Wenn eine Person in einem Kalenderjahr mehrere Abschlüsse erwirbt, die den Kriterien entsprechen, kann der Aufstiegsbonus nur einmal beantragt werden.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Der Antrag für den saarländischen Aufstiegsbonus muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Die Richtlinien und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite.
Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?
Die Auszahlung des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) erfolgt durch die IHK Saarland, nachdem der Antrag genehmigt wurde. Die Bonuszahlung wird auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto überwiesen.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: 1.000 € für erfolgreiche Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im Saarland.
- Förderberechtigte: Personen, die in Saarland wohnen oder in diesem Bundesland beschäftigt sind und eine Aufstiegsfortbildung abschließen.
- Voraussetzungen: Abschluss der Fortbildung auf DQR-Niveau 6 oder 7, Beschäftigungsort oder Wohnsitz im Saarland, Prüfung abgelegt vor der IHK oder HWK im Saarland.
- Antragstellung: Innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses.
- Abrechnung: Auszahlung erfolgt durch die IHK Saarland auf das angegebene Bankkonto.