Mecklenburg-Vorpommern belohnt deinen Erfolg in der Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit dem “Meister-Extra” Förderprogramm. Dieses Programm bietet dir als erfolgreicher Absolvent eines anerkannten Meisterlehrgangs eine finanzielle Anerkennung.
Förderberechtigte: Wer kann das Meister-Extra in Anspruch nehmen?
Du bist förderberechtigt, wenn du eine Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie erfolgreich abgelegt hast und sowohl deinen Hauptwohnsitz als auch deinen Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern hast. Zu den anerkannten Lehrgängen zählen unter anderem Industriemeister Metall, Elektrotechnik, Mechatronik, Chemie, Kunststoff und Kautschuk sowie Luftfahrttechnik.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Das “Meister-Extra” beträgt 2.000 €. Zusätzlich werden jährlich die 50 besten Meisterabsolventen aller Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern mit einem zusätzlichen Betrag von 3.000 € geehrt.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
Du musst eine bestandene Meisterprüfung im Bereich Handwerk oder Industrie nachweisen. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses solltest du seit mindestens drei Monaten deinen Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben. Für arbeitslose Absolventen reicht der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern aus.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Die Beantragung des Meister-Extra erfolgt über die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Dein Antrag muss spätestens 6 Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses vollständig eingereicht werden.
Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?
Die Auszahlung des “Meister-Extra” erfolgt nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die jeweilige Wirtschaftskammer, mindestens zweimal jährlich. Du wirst über den Auszahlungsprozess schriftlich informiert.
Die Richtlinien sowie die jeweiligen Ansprechpartner findest du im Regierungsportal MV.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: 2.000 €, mit einer zusätzlichen Ehrung von 3.000 € für die 50 besten Absolventen jährlich.
- Förderberechtigte: Absolventen von Meisterprüfungen im Handwerk und in der Industrie mit Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern.
- Förderfähige Kurse: Lehrgänge mit Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie.
- Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung, Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort (oder nur Hauptwohnsitz bei Arbeitslosigkeit) in Mecklenburg-Vorpommern.
- Antragstellung: Über die zuständige IHK oder Handwerkskammer innerhalb von 6 Monaten nach der Prüfung.
- Abrechnung: Auszahlung mindestens zweimal jährlich nach Überprüfung durch die Wirtschaftskammer.