Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) ist eine großartige Möglichkeit für Personen mit herausragenden beruflichen Qualifikationen, ihre Weiterqualifizierung finanziell zu unterstützen. Dieses Förderprogramm, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird, fördert begabte Absolventen beruflicher Ausbildungen und ermöglicht eine gezielte berufliche Weiterentwicklung.
Förderberechtigte: Wer kann das Weiterbildungsstipendium nutzen?
Förderberechtigt sind Beschäftigte und Arbeitssuchende, die ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als “gut” (bei einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser in mehreren Prüfungsteilen) bestanden haben. Es können auch Personen gefördert werden, die den ersten bis dritten Platz bei überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben belegt haben oder die eine Förderung durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder ihrer Berufsschule nachweisen können. Der begründete Vorschlag sollte konkrete Beispiele für die besonderen Gründe enthalten, die die Förderung rechtfertigen.
Förderfähige Kurse: Welche Weiterbildungen sind förderbar?
Das Weiterbildungsstipendium fördert berufsbegleitende Fortbildungen, insbesondere berufsbegleitende Kurse, die zu beruflichen Qualifikationen führen. Dies kann die Vorbereitung auf Prüfungen für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Industriemeister IHK, Betriebswirt IHK, Fachwirt IHK oder Fachkaufmann IHK umfassen.
Darüber hinaus werden Weiterbildungen unterstützt, die Kompetenzen vermitteln, die fachübergreifend in der beruflichen Praxis anwendbar sind und zur persönlichen Weiterentwicklung, zur Förderung allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder zur Persönlichkeitsbildung beitragen. Dies kann Kurse in Fremdsprachen, EDV, Kommunikation, Konfliktmanagement und Projektmanagement einschließen.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Mit dem Weiterbildungsstipendium können bis zu 8.700 Euro über maximal drei Jahre finanziert werden. Dabei müssen die Geförderten einen Eigenanteil von 10 Prozent pro Weiterbildung tragen. Im ersten Jahr der Förderung kann ein IT-Bonus von 250 Euro beantragt werden, der bei der Anschaffung eines Computers hilft.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Erfolgreicher Abschluss einer anerkannten dualen Berufsausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufs im Gesundheitswesen.
- Alter von unter 25 Jahren (in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre später, z. B. aufgrund von Wehr- oder Zivildienst, freiwilligen Diensten, Mutterschutz oder Elternzeit).
- Aktueller Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden oder Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.
- Die Weiterbildung muss auf der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Die Bewerbung erfolgt bei der Kammer oder der zuständigen Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war oder ist. Diese Stellen führen das Weiterbildungsstipendium im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gemäß den BMBF-Richtlinien durch. Bildungsinteressierte, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten Kontakt zur zuständigen Stelle aufnehmen, die die Auswahl der Stipendiaten, die Beratung und die Entscheidung über förderfähige Weiterbildungen sowie die Auszahlung der Fördermittel durchführt. Nach der Kontaktaufnahme sendet die zuständige Stelle die erforderlichen Unterlagen (Stammblatt, Informationen zu Bewerbungsfristen) postalisch zu. Die Zu- oder Absage erfolgt ebenfalls postalisch. Bei einer Zusage erhält der Geförderte per E-Mail Zugang zum Online-Portal, in dem persönliche Daten vervollständigt werden müssen. Nach der Vervollständigung der Daten können Förderanträge für Weiterbildungen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist ist abhängig von der jeweiligen zuständigen Stelle.
Abrechnung: Wie wird die Förderung abgerechnet?
Die genaue Höhe der Förderung wird von der zuständigen Stelle berechnet, und die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung oder möglicherweise in Raten, wie in der Fördervereinbarung festgelegt.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 8.700 Euro über maximal drei Jahre, Eigenanteil von 10 Prozent pro Weiterbildung.
- Förderberechtigte: Personen mit hervorragender Berufsabschlussprüfung.
- Förderfähige Kurse: Berufsbegleitende Fortbildungen und Kurse zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung.
- Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss einer dualen Berufsausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufs, Altersbeschränkungen und Beschäftigungsverhältnis.
- Antragstellung: Bei der Kammer oder zuständigen Stelle, abhängig von der vorherigen Berufsausbildung.
- Abrechnung: Auszahlung nach Abschluss der Weiterbildung oder in Raten, wie in der Fördervereinbarung festgelegt.