Förderprogramme

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG: Finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung

Das Aufstiegs-BAföG ist ein bundesweites staatliches Förderprogramm, das im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) etabliert wurde. Es hat das ehemalige Meister-BAföG vor einigen Jahren ersetzt und wurde seither mehrfach angepasst, um Fachkräfte in ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Eine der bemerkenswerten Eigenschaften des Aufstiegs-BAföG ist seine Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit, was bedeutet, dass es für alle Interessierten zugänglich ist. Dieses Förderprogramm richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Selbstständige, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben, um ihre Qualifikationen zu erweitern.

Für wen ist das Aufstiegs-BAföG gedacht?

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Handwerker und andere Fachkräfte, unabhängig davon, ob sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind oder selbstständig arbeiten. Diese Förderung ist verfügbar, wenn Sie sich auf einen Abschluss als Handwerksmeister (HKW), Industriemeister (IHK), Fachwirt (IHK), Fachkaufmann (IHK), Industrietechniker (IHK), Betriebswirt (IHK), Technischer Betriebswirt (IHK) oder ähnliche Qualifikationen vorbereiten. Eine grundlegende Voraussetzung ist der Abschluss einer nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Erstausbildung oder ein äquivalenter beruflicher Abschluss. Es ist auch möglich, eine Förderung für den Erwerb eines Bachelorabschlusses zu erhalten, zum Beispiel für den Technischen Betriebswirt (IHK).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung deckt die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen ab, mit einem Höchstbetrag von 15.000 Euro. Der Zuschussanteil beträgt 75 Prozent, im Vergleich zu den früheren 40 Prozent vor August 2020. Es wird empfohlen, den verbleibenden Betrag mit einem zinsgünstigen Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren. Erfolgreiche Absolventen, die die Prüfung bestehen, erhalten zusätzlich eine weitere Förderung in Form eines Nachlasses von 50 Prozent auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Dieser Anreiz soll die Motivation zur beruflichen Weiterbildung steigern. Beachten Sie jedoch, dass es möglich ist, auf das Darlehen zu verzichten.

Das Darlehen kann in Teilbeträgen oder komplett zurückgezahlt werden, spätestens innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Maßnahme. Wenn Sie sich nach dem Abschluss selbstständig machen, erhalten Sie zudem die Erstattung des verbleibenden Darlehensbetrags.

Bei Vollzeitmaßnahmen besteht außerdem die Möglichkeit, einen Unterhaltsbeitrag zu beantragen, dessen Höhe von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners abhängt. Des Weiteren sind Fortbildungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller eine höherwertige Qualifikation anstrebt. In der Regel darf der Antragsteller bisher keine berufliche Aufstiegsweiterbildung absolviert haben, unabhängig davon, ob diese in der Vergangenheit gefördert wurde oder nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen für Weiterbildungen zum Betriebswirt (IHK) und zum Technischen Betriebswirt (IHK). Wenn Sie beispielsweise bereits erfolgreich eine berufliche Fortbildung zum Industriemeister (IHK) abgeschlossen haben, haben Sie gute Chancen, auch eine Förderung für den Weiterbildungslehrgang zum Technischen Betriebswirt (IHK) zu erhalten. Gleiches gilt für Fachwirte und Fachkaufleute, die den Betriebswirt (IHK) anstreben. Auch Absolventen von Universitäten mit einem Bachelor-Abschluss können eine Förderung für den Betriebswirt (IHK) oder den Technischen Betriebswirt (IHK) beantragen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Wenn Sie sich für eine IHK-Aufstiegsfortbildung entscheiden, stellen wir Ihnen den Antrag für das Aufstiegs-BAföG zur Verfügung. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben haben, senden Sie ihn an uns zurück. Gemeinsam mit einem von uns ausgefüllten und unterschriebenen Formular (Formblatt B) übermitteln wir die Unterlagen an die zuständige Behörde, die daraufhin Kontakt mit Ihnen aufnimmt.

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Förderung wird monatlich direkt an Sie überwiesen, was Ihnen die Möglichkeit gibt, die Weiterbildungsgebühren in monatlichen Raten zu begleichen. Dies erleichtert die finanzielle Planung während Ihrer beruflichen Weiterbildung.

Das Aufstiegs-BAföG ist eine wertvolle Unterstützung für Fachkräfte, die ihre beruflichen Qualifikationen erweitern möchten. Mit dieser finanziellen Hilfe können Sie Ihre beruflichen Ziele leichter erreichen und Ihr berufliches Potenzial optimal ausschöpfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Maximale Förderhöhe

75% bzw. 15.000€

Zielgruppe

Selbstständige & Beschäftigte

Förderfähige Kurse

IHK-Aufstiegsfortbildungen

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