In Thüringen erhalten sozialversicherungspflichtige Beschäftigte finanzielle Unterstützung, um ihre berufliche Zukunft durch Weiterbildung zu verbessern. Dies wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) ermöglicht und umfasst den sogenannten Weiterbildungsscheck.
Förderberechtigte: Wer kann den “Weiterbildungsscheck” nutzen?
Der Weiterbildungsscheck steht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zur Verfügung, die in Unternehmen arbeiten, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind diejenigen, die in die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung einbezogen sind.
Förderhöhe: Wie hoch ist die mögliche Unterstützung?
Der Weiterbildungsscheck kann bis zu 1.000 Euro decken und betrifft die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Dieser Betrag wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert.
Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für eine Förderung?
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 Euro bei Einzelveranlagung und unter 110.000 Euro bei Zusammenveranlagung liegen.
- Ihre geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden, der seine Eignung durch staatliche Anerkennung oder Zertifikate nachweisen kann. Für Anbieter, deren Kurse im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, erfolgt die Anerkennung grundsätzlich.
- Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
- Ihr Antrag muss beim TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden oder damit beginnen.
Antragstellung: Wie beantrage ich die Förderung?
Die Antragstellung erfolgt nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal online. Der ausgefüllte Antrag wird elektronisch an das TLVwA übermittelt. Zusätzlich muss der Antrag ausgedruckt und an das TLVwA gesendet werden. Die postalische Adresse lautet:
Thüringer Landesverwaltungsamt R 1.3 Antrag Weiterbildung Weimarische Straße 45 – 46 99099 Erfurt
Folgende Dokumente sollten der postalischen Anfrage hinzugefügt werden:
- Kopie des Arbeitsvertrags
- Kopie des Einkommensteuerbescheids (Steuererklärung vom Finanzamt)
- Kurzbeschreibung des Weiterbildungsanbieters
Abrechnung: Wie erfolgt die Abrechnung der Förderung?
Die Auszahlung des Weiterbildungsschecks erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 1.000 Euro für Teilnahme- und Prüfungsgebühren.
- Förderberechtigte: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Thüringen.
- Förderfähige Kurse: Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.
- Voraussetzungen: Einkommen unter bestimmten Grenzen, geeigneter Weiterbildungsanbieter, jährlicher Antragszeitraum.
- Antragstellung: Online im Förderportal, gefolgt von postalischer Einreichung.
- Abrechnung: Nach Weiterbildungsabschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.