Förderprogramme

Brandenburg – Bildungscheck

Der Brandenburger Bildungsscheck ist ein Förderprogramm, das Beschäftigten in Brandenburg die Möglichkeit bietet, ihre berufliche Weiterbildung zu finanzieren und ihre Qualifikationen zu verbessern. Dieses Programm ermöglicht es sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, ihre berufliche Entwicklung gezielt voranzutreiben. Im Rahmen dieser Informationsseite erfährst du, wer förderberechtigt ist, wie hoch die mögliche Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Förderung zu beantragen, wie die Abrechnung erfolgt, und erhältst eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Förderberechtigte: Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

Der Bildungsscheck Brandenburg steht allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit Hauptwohnsitz in Brandenburg offen. Dazu gehören Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Förderhöhe: Wie viel Unterstützung ist möglich?

Die Förderung umfasst 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Voraussetzungen: Was sind die Bedingungen für die Förderung?

Der Bildungsscheck Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Die Antragsteller haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann und wie sie sich beruflich weiterbilden möchten, unabhängig von ihrem Arbeitgeber.

Antragstellung: Wie beantragt man den Bildungsscheck?

Die Anträge auf Förderung können bis zum 31.12.2023 über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Beachte, dass die Anmeldung zu einem Lehrgang erst nach der Antragsstellung bei der ILB erfolgen sollte.

Abrechnung: Wie erfolgt die Auszahlung?

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs wird der Zuschuss direkt von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gutgeschrieben.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Förderhöhe: Bis zu 3.000 Euro.
  • Förderberechtigte: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg.
  • Förderfähige Kurse: Individuelle berufliche Weiterbildung, Karriereentwicklung und Berufswegeplanung.
  • Voraussetzungen: Keine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im laufenden Jahr.
  • Beantragung: Bis 31.12.2023 über das Kundenportal der ILB.
  • Abwicklung: Zuschuss wird nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss von der ILB gutgeschrieben.

Das Wichtigste auf einen Blick

Maximale Förderhöhe

3.000€

Zielgruppe

Beschäftigte, die ihren primären Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Förderfähige Kurse

Alle Kurse am TIW, einschließlich der Prüfungsgebühren, können gefördert werden.

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